ENTFERNUNGSPAUSCHALE

Aufgrund steigender Kraftstoffpreise wurde die geplante Erhöhung der Entfernungspauschale von 2024 rückwirkend auf den Januar 2022 vorgezogen. Grund dafür ist das jüngst verabschiedete Steuerentlastungsgesetz vom 23.05.2022. Für die Jahre 2022 bis 2026 gilt nunmehr eine Entfernungspauschale von 0,38 Euro ab dem 21. Entfernungskilometer.

Eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten steuerlichen Informationen und Möglichkeiten in Bezug auf den täglichen Weg zur Arbeit halten wir für Sie in diesem Dokument bereit.

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