„Im heutigen Update zur Schuldrechtsreform zum 01.01.2022 werden zentrale Neuerungen, die insbesondere Verbraucher betreffen, beleuchtet. Neben einer Neudefinition des Sachmangelbegriffs aus § 434 I BGB werden die zahlreichen Änderungen zum Verbrauchsgüterkauf gemäß §§ 474 ff. BGB vorgestellt und der neue Vertragstypus über „digitale Produkte“ nach §§ 327 ff. BGB näher betrachtet.
Der Text ersetzt keine Einzelfallbetrachtung. Jede Haftung, insbesondere für die Richtigkeit der Angaben, ist ausgeschlossen.“
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Informationen haben wir in diesem Dokument zusammengefasst.